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   BFH, 14.11.2002 - III R 29/97   

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https://dejure.org/2002,10841
BFH, 14.11.2002 - III R 29/97 (https://dejure.org/2002,10841)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2002 - III R 29/97 (https://dejure.org/2002,10841)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2002 - III R 29/97 (https://dejure.org/2002,10841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage zur Förderung der Beschäftigung - Investitionszulage bei Werkserweiterung und Errichtung einer Trafostation mit Verlegung der Stromkabelzuleitung - Errichtung von Erschließungsanlagen außerhalb des Betriebsgeländes - Anrechnung eines gezahlten ...

  • Judicialis

    InvZulG 1982 § 4b; ; InvZulG 1982 § 4b Abs. 2 Satz 1; ; InvZulG 1982 § 4b Abs. 2 Satz 6; ; EStG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1982) § 4b Abs. 2
    InvZul; BA-Abzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 4 b
    Herstellungskosten; Immaterielles Wirtschaftsgut; Strom; Trafo-Station; Zuschuß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 249/80

    Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsgutes - Betriebsausgabe - Elektrizitätswerk

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - III R 29/97
    Mit der Revision macht die Klägerin geltend, durch den Beitrag eines Unternehmens zu den Aufwendungen eines Elektrizitätswerks für Anschlussarbeiten anlässlich der Umstellung der Stromversorgung werde kein immaterielles Wirtschaftsgut "gesicherte Stromversorgung" erworben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1984 VIII R 249/80, BFHE 143, 50, BStBl II 1985, 289).

    Anders als in dem Fall des Urteils in BFHE 143, 50, BStBl II 1985, 289, in dem sich der Unternehmer lediglich an den Gesamtkosten einer von einer Vielzahl von Personen mitbenutzten Einrichtung beteiligt habe und in dem der BFH die Schaffung eines nicht bilanzierbaren Vorteils angenommen habe, habe sie, die Klägerin, die Gesamtkosten der Kabelverlegung, die ausschließlich ihr zugute gekommen sei, getragen.

    Denn Kosten für die bloße Mitbenutzung einer Versorgungseinrichtung sind Aufwendungen für die ursprüngliche Schaffung dieser Nutzungsmöglichkeit, nicht hingegen für einen abgeleiteten Erwerb des Nutzungsvorteils (BFH-Urteile in BFHE 143, 50, BStBl II 1985, 289, und vom 15. Februar 1989 X R 6/86, BFH/NV 1989, 494).

    Die Klägerin hat daher allenfalls ein immaterielles und damit nicht zulagenbegünstigtes Wirtschaftsgut erlangt (BFH-Urteile in BFHE 143, 50, BStBl II 1985, 289, und in BFH/NV 1989, 494).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 6/86

    Bewertung von Anschlussgebühren als sofort abzugsfähigen Aufwnand

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - III R 29/97
    Denn Kosten für die bloße Mitbenutzung einer Versorgungseinrichtung sind Aufwendungen für die ursprüngliche Schaffung dieser Nutzungsmöglichkeit, nicht hingegen für einen abgeleiteten Erwerb des Nutzungsvorteils (BFH-Urteile in BFHE 143, 50, BStBl II 1985, 289, und vom 15. Februar 1989 X R 6/86, BFH/NV 1989, 494).

    Die Klägerin hat daher allenfalls ein immaterielles und damit nicht zulagenbegünstigtes Wirtschaftsgut erlangt (BFH-Urteile in BFHE 143, 50, BStBl II 1985, 289, und in BFH/NV 1989, 494).

    Unerheblich ist auch, dass es sich nicht um von der öffentlichen Hand, sondern um von einem Versorgungsunternehmen erhobene Kosten handelt (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 494).

  • BFH, 03.07.1997 - III R 114/95

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - III R 29/97
    Beiträge für die Ersetzung oder Modernisierung vorhandener Erschließungsanlagen stellen sofort abziehbare Betriebsausgaben dar, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder seinem Wesen verändert (Senatsurteil vom 3. Juli 1997 III R 114/95, BFHE 183, 504, BStBl II 1997, 811, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.1997 - III R 143/93

    Herstellungskosten einer Kuh sind die Aufwendungen für das Jungtier von der

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - III R 29/97
    Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung ist auch im Investitionszulagenrecht maßgebend (z.B. Senatsurteil vom 15. Mai 1997 III R 143/93, BFHE 182, 470, BStBl II 1997, 575).
  • BFH, 24.11.1967 - VI R 302/66

    Kanalbaubeitrag - Hauseigentümer - Kanalanschlußgebühr - Aufwendungen auf den

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - III R 29/97
    Es handelt sich um Aufwendungen für die Herstellung einer Versorgungseinrichtung außerhalb des Geländes der Klägerin, d.h. nicht um sog. Hausanschlusskosten, die grundsätzlich zu den Herstellungskosten des Gebäudes bzw. der angeschlossenen Anlage gehören (BFH-Urteile vom 24. November 1967 VI R 302/66, BFHE 91, 42, BStBl II 1968, 178, und vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633).
  • BFH, 14.03.1989 - IX R 138/88

    Zugehörigkeit eines an das Elektrizitätsversorgungsunternehmen gezahlten

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - III R 29/97
    Es handelt sich um Aufwendungen für die Herstellung einer Versorgungseinrichtung außerhalb des Geländes der Klägerin, d.h. nicht um sog. Hausanschlusskosten, die grundsätzlich zu den Herstellungskosten des Gebäudes bzw. der angeschlossenen Anlage gehören (BFH-Urteile vom 24. November 1967 VI R 302/66, BFHE 91, 42, BStBl II 1968, 178, und vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633).
  • BFH, 22.10.1987 - IV R 4/85

    Qualifizierung der Beiträge für Aufwendungen eines Energieversorgungsunternehmens

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - III R 29/97
    Wie der BFH in dem Urteil vom 22. Oktober 1987 IV R 4/85 (BFH/NV 1988, 229) ausgeführt hat, kommt es für die rechtliche Wertung nicht darauf an, ob schon ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Kosten tatsächlich auch weitere Abnehmer über die neue Anlage versorgt werden.
  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2610/03

    Investitionszulage - Erwerb modernisierter Wohnungen nach Abschluss der

    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Begriff der Herstellungskosten im Einkommensteuer- und Investitionszulagerecht gleichlautend auszulegen ist (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 15. Mai 1997 III R 143/93, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 182, 470, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 575; vom 14. November 2002 III R 29/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 655; vom 20. Oktober 2005 III R 18/04, Juris).
  • FG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - 1 K 1435/08

    Zweiterschließung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks durch erstmalige

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des BFH nur dann, wenn das Grundstück durch die Maßnahme in seiner Substanz oder seinem Wesen verändert wird (BFH-Urteile vom 2. Mai 1990 - VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29, vom 22. März 1994 - IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842, vom 14. November 2002 - III R 29/97, BFH/NV 2003, 655, und vom 3. August 2005 - I R 36/04, BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369).
  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 148/05

    Investitionszulagengesetz: Zulageberechtigung für nachträgliche

    Der im Investitionszulagenrecht verwendete Begriff der Herstellung bzw. der Herstellungskosten entspricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der einkommensteuerrechtlichen Begriffsbestimmung (BFH-Urteile vom 15.05.1997 - III R 143/93 - BStBl II 1997, 575 , vom 14.11.2002 - III R 29/97 - BFH/NV 2003, 655 , vom 20.10.2005 - III R 18/04 - BFH/NV 2006, 815 ).
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